ONCE widmet PACKNET einen Gutschein für seine Arbeit im Bereich Barrierefreiheit

Januar 25 2016

Die spanische Technologieplattform für Behälter und Verpackungen (PAKET) war im Coupon markiert EINMAL am 21. Januar. Ziel dieser Initiative war es, das Bewusstsein für die Notwendigkeit zu schärfen, dass alle Verpackungen durch den Einsatz neuer Technologien, beispielsweise der Braille-Kennzeichnung, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.

Tatsächlich zielt die von ONCE und PACKNET geförderte Initiative „Verpackung für alle“ darauf ab, die Bedürfnisse und/oder Probleme im Umgang mit Verpackungen durch Gruppen zu ermitteln, die ein gewisses Maß an Behinderung aufweisen, wie z. B. ältere Menschen, mit Seh- und/oder Sehstörungen. oder mit eingeschränkter Mobilität, und fördert gleichzeitig die Zusammenarbeit der verschiedenen wissenschaftlich-technologischen Akteure im Verpackungssektor, um innovative Lösungen anbieten zu können. Die Plattform fördert technologische Innovationen, um Lösungen für die Handhabung von Paketen bereitzustellen, sodass Verpackungen zugänglich sind.

 Fünfeinhalb Millionen Gutscheine machten in ganz Spanien die Bedeutung der Kennzeichnung in Blindenschrift bekannt und förderten die Arbeit von PACKNET, innovative Lösungen für die Zugänglichkeit von Verpackungen für Menschen mit Behinderungen anbieten zu können.

Ángel Luis Gómez Blázquez, Direktor für persönliche Autonomie, Altenpflege, Jugend, Freizeit und Sport bei ONCE, übergab eine Kopie dieses Gutscheins an Belén García, Direktorin der spanischen Verpackungs- und Verpackungstechnologieplattform PACKNET.

Die Beschriftung in Blindenschrift von Konsumgütern bedeutet, die Autonomie von Menschen mit Sehbehinderungen zu erleichtern, indem sie selbst lesen können, um welches Produkt es sich handelt, und so in ihrem täglichen Leben autonomer zu sein. Aus diesem Grund unterstützt ONCE die markiert in Blindenschrift, ein Thema, mit dem sich die spanische Braille-Kommission befasst, die ein Dokument erstellt hat, um Marken und Unternehmen, die ihre Texte in Blindenschrift kennzeichnen möchten, über eine Reihe von Besonderheiten und technischen Problemen zu informieren.

In diesem Dokument wird unter anderem erläutert, wie groß der Punkt und das Braillezeichen sein sollten, damit sie durch Berührung lesbar sind. dass Blindenschriftzeichen unterschiedlicher Größe nicht im selben Behälter gemischt werden dürfen; oder dass die für visuelle Zeichen verwendeten typografischen Ressourcen wie Kursivschrift, Unterstreichung, Fettdruck usw. nicht in Blindenschrift verwendet werden können. Es informiert auch über Drucktechniken (Trockenblasschrift, geformte oder feste Blindenschrift); Kennzeichnung mit neuen Technologien, wie z. B. QR-Codes, die im Relief markiert werden müssen, damit die sehbehinderte Person den Ort, an dem sie sich befindet, erkennen und ihr Bild angemessen erfassen kann.

 

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