El Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung (Miteco) Spanisch hat öffentlich gemacht a Königlicher Erlass für Verpackung und Abfall was sieht vor Verbot im Jahr 2023, Obst und Gemüse in Plastikbehältern zu verkaufen in allen Einzelhandelsgeschäften.
Ziel ist es, in der Kreislaufwirtschaft, die konkrete Ziele und Maßnahmen festlegt, wie von Miteco angegeben. Es wird eine erweiterte Herstellerverantwortung für Handels- und Industrieverpackungen entwickelt und Verpflichtungen für Haushaltsverpackungen überprüft; die idee ist, dass die verpacker die gesamten kosten der abfallwirtschaft finanzieren.
Der Königliche Erlass schlägt vor Pfandsystem, Rückgabe und Rückgabe für Einweg-Getränkeverpackungen und -dosen aus Kunststoff, wenn getrennte Sammelziele für Kunststoffflaschen nicht eingehalten werden. Es regelt auch das Mehrwegbehälter werden zwangsweise über ein Pfandsystem in Verkehr gebracht.
Einzelhändler werden verpflichtet, frisches Obst und Gemüse ohne Plastikbehälter für ein Gewicht von weniger als 1,5 kg anzubieten und der Verkauf von Frischprodukten in loser Schüttung wird gefördert. Außerdem, wenn sie eine Verkaufsfläche von mehr als 300 m² haben2, müssen sie die Kunden über die ökologischen Auswirkungen von Verpackungen und deren Management informieren.
Unter den vom Königlichen Dekret vorgeschlagenen Maßnahmen wird vorgeschlagen, wiederverwendbare Behälter an der Verkaufsstelle bereitzustellen und die Befüllung der vom Verbraucher mitgeführten Behälter zu ermöglichen, obwohl die Betriebe sie ablehnen können, wenn sie verschmutzt oder ungeeignet sind.
Der Standard umfasst die auf Gemeinschaftsebene festgelegten Recyclingziele für Verpackungsabfälle, sowohl global (65 % im Jahr 2025 und 70 % im Jahr 2030) als auch nach Materialien.
Um das Recycling und die Verwendung hochwertiger Sekundärrohstoffe bei der Herstellung neuer Verpackungen, insbesondere Kunststoffe, zu fördern, ist vorgesehen, dass Verpackungen aus diesem Material einen Anteil an recyceltem Kunststoff enthalten. Für PET-Behälter betragen diese Prozentsätze 25 % im Jahr 2025 und für alle Kunststoffe 30 % im Jahr 2030. Ein Mindestgehalt an recyceltem Kunststoff wird auch nach Produktart erfasst, der bei Dosen, Bechern und Schalen zwischen 15 % und 25 % liegen kann. in Primärbeutelverpackung, bis zu 6 % in Paletten.